Baugutachter Fürth

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Daniel Hosper Fürth

Daniel Hosper

Bausachverständiger und Baugutachter

Nimrodstraße 10
90441 Nürnberg
Tel: 09103 998 90 30
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Qualifikation

  • Zertifizierter Immobiliengutachter (DIAZert) für die Marktwertermittlung aller Immobilienarten (LF) DIN EN ISO/IEC 17024
  • Energieberater für Wohngebäude
Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Michael Blaschka Fürth

Michael Blaschka

Bausachverständiger und Baugutachter

Nimrodstraße 10
90441 Nürnberg
Tel: 09103 998 90 30
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Qualifikation

  • Zertifizierter Immobiliengutachter (DIAZert) für die Marktwertermittlung aller Immobilienarten (LF) DIN EN ISO/IEC 17024
  • Energieberater für Wohngebäude

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Fürth stehen Ihnen:

  • Herr Daniel Hosper
  • Herr Michael Blaschka
als Baugutachter zur Verfügung.

Baugutachter mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.

Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.

Bezeichnung als Baugutachter

Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.

Beispiele aus der Rechtsprechung:

  • Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
  • Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
  • Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
  • Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
  • Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Daniel Hosper, Herr Michael Blaschka, können Ihnen daher auch als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Fürth, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Fürth kommen bzw. sich nicht in Fürth auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Fürth - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Fürth ist eine fränkische kreisfreie Großstadt im bayerischen Regierungsbezirk Mittelfranken. Sie bildet zusammen mit den Städten Nürnberg und Erlangen ein Städtedreieck, das das Kernland des Ballungsraumes Nürnberg darstellt. Zusammen mit Nürnberg, Erlangen und Schwabach bildet Fürth eine der drei Metropolen in Bayern. Gemeinsam mit ihrem Umland bilden diese Städte die Europäische Metropolregion Nürnberg, eine von 11 Metropolregionen in Deutschland.

Allgemeine Informationen

Nachbargemeinden:
Oberasbach, Zirndorf, Cadolzburg, Seukendorf, Veitsbronn und Obermichelbach
(alle Landkreis Fürth).

Einwohner:
126,526

Adresse der Stadtverwaltung:
Königstraße 88,90762 Fürth

Technisches Rathhaus/Baureferat:
Hirschenstraße 2
90762 Fürth

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